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   VerfGH Berlin, 16.12.2015 - VerfGH 116/15   

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https://dejure.org/2015,44379
VerfGH Berlin, 16.12.2015 - VerfGH 116/15 (https://dejure.org/2015,44379)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16.12.2015 - VerfGH 116/15 (https://dejure.org/2015,44379)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - VerfGH 116/15 (https://dejure.org/2015,44379)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung der Berufung im Zivilprozess - Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art 15 Abs 1 Verf BE) durch unterbliebene Parteivernehmung bzw -anhörung sowie Zeugenvernehmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör; Wahrung des Grundsatzes der Waffengleichheit; Einbringen der Darstellung des Vier-Augen-Gesprächs in den Prozess durch eine ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör; Wahrung des Grundsatzes der Waffengleichheit; Einbringen der Darstellung des Vier-Augen-Gesprächs in den Prozess durch eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1438
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.07.2013 - VII ZR 165/12

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Zivilprozess: Übergehen von Beweisangeboten zur

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2015 - VerfGH 116/15
    Der Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs wird verletzt, wenn das Gericht Zeugen nicht anhört, die von der Partei zur Erschütterung der Glaubhaftigkeit der Aussagen vernommener Zeugen bzw. zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit dieser Zeugen benannt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - VII ZR 165/12 -, juris Rn. 9).

    Der Vortrag des Beschwerdeführers war zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Zeugen K. T. auch erheblich (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013, a. a. O.).

  • BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2015 - VerfGH 116/15
    a) Zur Wahrung des Grundsatzes der Waffengleichheit und des Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie des Rechts auf Gewährleistung eines fairen Prozesses und eines wirkungsvollen Rechtsschutzes ist es erforderlich, einer Partei, die für ein Vier-Augen-Gespräch keinen Zeugen hat, Gelegenheit zu geben, ihre Darstellung des Gesprächs in den Prozess persönlich einzubringen und sie zu diesem Zweck entweder gemäß § 448 ZPO zu vernehmen oder gemäß § 141 ZPO anzuhören (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 140/00 -, juris Rn. 11 ff., und vom 28. Januar 2013 - 1 BvR 274/12 -, juris Rn. 21).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Gericht die Feststellungen über den Gesprächsverlauf nicht nur auf die Aussage des von der Gegenpartei benannten Zeugen, sondern zusätzlich auf sonstige Beweismittel oder Indizien stützt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Januar 2013, a. a. O.; BGH, Urteil vom 27. September 2005 - XI ZR 216/04 -, juris Rn. 32 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 179/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterbliebene Beweisaufnahme

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2015 - VerfGH 116/15
    In diesem Sinne gebietet Art. 15 Abs. 1 VvB in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (Beschluss vom 15. Januar 2014 - VerfGH 179/12 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 8 m. w. N.).

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes ist jedoch dann mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör nicht mehr vereinbar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (Beschluss vom 15. Januar 2014, a. a. O., Rn. 9).

  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1819/10

    Ungerechtfertigtes Übergehen eines Beweisangebots in Zivilprozess verletzt

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2015 - VerfGH 116/15
    Der Pflicht zur Substantiierung ist mithin nur dann nicht genügt, wenn das Gericht aufgrund der Darstellung nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolgen erfüllt sind (Beschluss vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 - Rn. 21 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10 -, juris Rn. 16).
  • BGH, 12.06.2008 - V ZR 223/07

    Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2015 - VerfGH 116/15
    Misst ihnen das Gericht für die Zuverlässigkeit oder die Wahrscheinlichkeit der Behauptung Bedeutung zu, sind sie durch entsprechende Nachfrage bei der Beweisaufnahme zu klären (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2008 - V ZR 223/07 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Schadensersatz- und Rückabwicklungsansbegehren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2015 - VerfGH 116/15
    Der Pflicht zur Substantiierung ist mithin nur dann nicht genügt, wenn das Gericht aufgrund der Darstellung nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolgen erfüllt sind (Beschluss vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 - Rn. 21 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10 -, juris Rn. 16).
  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2015 - VerfGH 116/15
    a) Zur Wahrung des Grundsatzes der Waffengleichheit und des Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie des Rechts auf Gewährleistung eines fairen Prozesses und eines wirkungsvollen Rechtsschutzes ist es erforderlich, einer Partei, die für ein Vier-Augen-Gespräch keinen Zeugen hat, Gelegenheit zu geben, ihre Darstellung des Gesprächs in den Prozess persönlich einzubringen und sie zu diesem Zweck entweder gemäß § 448 ZPO zu vernehmen oder gemäß § 141 ZPO anzuhören (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 140/00 -, juris Rn. 11 ff., und vom 28. Januar 2013 - 1 BvR 274/12 -, juris Rn. 21).
  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 216/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung; Vernehmung oder Anhörung einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2015 - VerfGH 116/15
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Gericht die Feststellungen über den Gesprächsverlauf nicht nur auf die Aussage des von der Gegenpartei benannten Zeugen, sondern zusätzlich auf sonstige Beweismittel oder Indizien stützt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Januar 2013, a. a. O.; BGH, Urteil vom 27. September 2005 - XI ZR 216/04 -, juris Rn. 32 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 122/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisung

    Ein Verstoß gegen die Vorschrift ist anzunehmen, wenn ein Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt, sofern die Frage nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder der Parteivortrag offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. z. B. Beschluss vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 23) oder wenn es ein als erheblich angesehenes Beweisangebot übergeht, ohne dass sich im Prozessrecht eine Stütze dafür findet (vgl. z. B. Beschluss vom 16. Dezember 2015 - VerfGH 116/15 - Rn. 11 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2017 - 2 L 23/16

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges

    Der Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs wird verletzt, wenn das Gericht Zeugen nicht anhört, die von der Partei zur Erschütterung der Glaubhaftigkeit der Aussagen vernommener Zeugen bzw. zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit dieser Zeugen benannt worden sind (vgl. BerlVerfGH, Beschl. v. 16.12.2015 - VerfGH 116/15 -, juris RdNr. 19).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 37/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisung

    Ein Verstoß gegen die Vorschrift ist anzunehmen, wenn ein Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt, sofern die Frage nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder der Parteivortrag offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. z. B. Beschluss vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 23) oder wenn es ein als erheblich angesehenes Beweisangebot übergeht, ohne dass sich im Prozessrecht eine Stütze dafür findet (vgl. z. B. Beschluss vom 16. Dezember 2015 - VerfGH 116/15 - Rn. 11 f.).
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